Immobiliengutachten

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Sie suchen einen kompetenten Partner für die Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstückes?

Die Erstellung von Wertgutachten von Grundstücken und Gebäuden sind unsere Kernkompetenz, in der wir über 25 Jahre Erfahrung vorweisen können. In dem sich schnell verändernden Immobilienmarkt ist eine fundierte Sachkenntnis über die Objektart und alle andere Rahmenbedingungen, für eine qualifizierte Immobilienbewertung unabdingbar. Die nötige Qualifikation kann meistens nur von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angeboten werden, da dieser sich einer ständigen Qualitätssicherung durch die bestellende Kammer unterziehen muss.

Unsere Partnerschaft, ihre Vorteile im Überblick:

  • Höchste Beratungsqualität
  • Öffentlich bestellt und vereidigt durch die Architektenkammer Rheinland-Pfalz
  • Über 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbewertung
  • Qualitätssicherung durch die Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Unsere Dienstleistungen im Bereich Immobiliengutachten umfassen:

  • Verkehrswertgutachten, Marktwertgutachten
  • Gutachten zur Bewertung von Grundstücken
  • Gutachten über den Wert von Rechten an Grundstücken
  • Bewertungen für steuerliche Zwecke
  • Beleihungswertgutachten
  • Mietgutachten, Pachtwertgutachten
  • Beratung beim Immobilienerwerb
  • Überprüfung von vorhandenen Wertgutachten

Seit 1993 sind wir im Auftrag unserer Kunden unterwegs und erstellen als anerkanntes Sachverständigenbüro hochprofessionelle Immobiliengutachten. Integrität, Seriosität und die Kundenbedürfnisse stehen für im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit.

Wohnflächenberechnung

Laut neusten Erhebungen der DEKRA sind ca. 75 % der Wohnflächenberechnungen fehlerhaft berechnet oder angegeben.
 

Im November 2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf Grundlage der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat; bisher galt eine Toleranzgrenze von +/- 10%. Erst ab dieser Grenze durfte der Mieter die Miete mindern und die überzahlte Miete vom Vermieter zurückfordern.

Zur Wohnfläche gehören:
  • Küche
  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Bade- und Toilettenzimmer
  • Abstellraum und Speisekammer
  • Flur/Diele
  • Wintergarten

Wir ermitteln für Sie präzise die Wohnfläche Ihres Objektes.

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Architekt Eich
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Ihr Dipl. Ing. Architekt
Wilfried Eich

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