Kostenüberblick
Sie suchen einen Sachverständigen der Ihnen ein qualifiziertes Wertgutachten für Ihre Immobilie erstellt?
Die Honorare für Immobiliengutachten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Hier finden sie eine Übersicht, über die entstehenden Kosten für Gutachten und Dienstleistungen durch unser Sachverständigenbüro zur ersten Orientierung:
Standardobjekte
Standardobjekte sind zu Ihrer Kostensicherheit Honorargrundpauschalen für übliche Wertermittlungsfälle aufgeführt:
- Unbebautes Grundstück
bzw. Grundstück, bei dem die Bebauung nicht mitbewertet werden soll - 1.200 €
- Eigentumswohnung
Wohnungs- oder Teileigentum nach WEG - 2.000 €
- Einfamilienhaus
bis max. 500.000 € Wert, auch als RH oder DHH, auch mit Einliegerwohnung - 2.400 €
- Mehrfamilienhaus
bis 4 Wohnungen, ohne Gewerbe - 3.000 €
- Mehrfamilienhaus
bis 8 Wohnungen, ohne Gewerbe - 3.500 €
- Mehrfamilienhaus
bis 16 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten - 4.000 €
Sonstige Objekte
Das Honorar für die sonstigen Objekte ist an den jeweiligen Wert gekoppelt.
- Honorar Grundlage
- Honorar
- bis 300.000
- 2.400 €
- bis 500.000
- 2.800 €
- bis 750.000
- 3.200 €
- bis 1.000.000
- 3.600 €
- bis 1.500.000
- 4.000 €
- bis 2.000.000
- 4.500 €
- bis 2.500.000
- 5.000 €
- bis 3.000.000
- 5.600 €
- bis 4.000.000
- 6.700 €
- bis 5.000.000
- 7.700 €
- bis 7.500.000
- 9.800 €
- bis 10.000.000
- 11.800 €
Bei den sonstigen Objekten werden diese Abzüge bei der Honorarberechnung als Wertzuschläge berücksichtigt:
Zuschläge:
- Bei Bewertungen im Zusammenhang mit Erbbaurechten 40 %
- Bei Grundstücken mit Nießbrauchrechten 30 %
- Bei Grundstücken mit Wohnrechten 30 %
- Bei Grundstücken mit Wegerechten, Leitungsrechten 20 %
- Bei steuerlichen Bewertungen 25 %
- Bei mehreren Bewertungsstichtagen, je zusätzlichem Stichtag 25 bis 50 %
Abschläge:
- Bei Wiederholungsbewertungen -10 bis -40 %
- Bei mehreren Bewertungen an räumlich sehr nah bei einander liegenden Objekten zum gleichen Stichtag (z.B. mehrere Eigentumswohnungen im gleichen Haus, zwei Doppelhaushälften etc.) - 20 %
Das Auftreten von Bodenverunreinigungen oder umweltbelastenden Materialien sowie umfangreiche Bauschäden erschweren die Gutachtenerstellung erheblich. Gleichzeitig entstehen hierdurch oft nicht unerhebliche Wertminderungen. Bei der Honorarermittlung würde dieser Mehraufwand bei der Koppelung an den ermittelten Wert zu Honorarkürzungen führen. Das Honorar ist in diesen Fällen auf der Grundlage des ungekürzten Wertes zu berechnen.
Aufwandshonorar
Sollten mir die zur Gutachtenerstattung notwendigen Unterlagen nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden, eine Beschaffung bzw. Erstellung dieser Unterlagen durch mich zur Gutachtenerstattung jedoch notwendig sein, wird diese Tätigkeit nach Aufwand abgerechnet. Bei einem Aufwand von mehr als 2 Stunden wird dies vorher mit Ihnen besprochen.
Der Stundensatz beträgt 160,00 € für den Sachverständigen und 65,00 € für seine ggf. eingesetzten Hilfskräfte.
Der Tagessatz beträgt 1.400,00 € für den Sachverständigen. Nebenkosten wie Telefon, Porto, Kopien etc. sind in diesen Sätzen enthalten.
Fahrtkosten innerhalb eines Umkreises von 30 km sind in diesen Sätzen ebenfalls enthalten. Bei Fahrten außerhalb dieses Umkreises betragen die Fahrtkosten 1,00 € je Entfernungskilometer bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten einer Bahnfahrkarte 1. Klasse bzw. eines Flugtickets der Business Class mit den jeweils dazugehörenden Taxikosten bzw. Leihwagen mittlerer Preiskategorie.
Hinzu kommt noch die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Im Honorar nicht enthalten sind Auslagen, wie z.B. Gebühren für Grundbuchauszüge, oder bei mehrtägigen Aufenthalten die Hotelkosten.
Andere Leistungen
Sollten Sie nicht unbedingt ein „gerichtsfestes” Wertgutachten benötigen, können wir Ihnen folgende Alternativen anbieten:
- Schriftliche Wertexpertise (Kurzgutachten)
- 1.400,00 €
- Mündliche Kaufberatung
einschl. Stichpunktprotokoll (i.d.R. 600,00 €), auf Wunsch ist eine schriftliche Stellungnahme möglich. - nach Aufwand
- Sonstige Leistungen Energieausweis (nur in Verbundung mit Wertgutachten)
Die Honorare für andere Gutachten wie Beweissicherungen, Bestandsaufnahmen, Bestandspläne, Flächenermittlungen sind frei vereinbar und werden in der Regel pauschal oder auf Zeitbasis abgerechnet. (s. Aufwandshonorar) - 500,00 €
Wilfried Eich
Kontakt
Lortzingstraße 567549 Worms
Telefon: 06241 950322
E-Mail: info@architekt-eich.de